Jahresabschlüsse
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, eine Handels- bzw. Steuerbilanz (mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang sowie Lagebericht - Jahresabschluss) oder eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
Das ist für Sie von größtem Nutzen!
Sowohl der Jahresabschluss als auch die Einnahmen-Überschussrechnung sagen viel über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens aus.
Beides sind unersätzliche Mess- und Steuerungselemente für ein Unternehmen!
Hier beginnt unsere Tätigkeit für Sie.
Gemeinsam mit Ihnen definieren wir Ihre exakten Ziele, steuern Ihr Abschlussergebnis entsprechend der bilanzpolitischen Möglichkeiten und gesetzlichen Wahlrechte.
- Sie erhalten einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens
- Vermeidung der Zahlung unnötiger Steuern
- positivere Kreditbeurteilung /-entscheidung
In einer ausführlichen Bilanzbesprechung mit Kennzahlenanalysen werden Ihnen die wichtigsten Punkte des Abschlusses präzise erläutert.